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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für den Kauf von Eintrittskarten über posttick.com. Bitte lies sie vor deiner Bestellung.

Sprache
Deutsch English
Inhalt

Inhalt

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers
  2. Bestellung und Vertragsschluss
  3. Weiterverkauf und Übertragung von Tickets
  4. Tickets und Einlass
  5. Absage, Verlegung und Insolvenz des Veranstalters
  6. Haftung des Betreibers
  7. Schlussbestimmungen
  8. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers

1. Mit diesen Geschäftsbedingungen erfolgt eine Regelung der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Erwerber einer Eintrittskarte und dem Kartenservice der Postticket.com (Telefon/Fax/Internet etc.)

2. Der Betreiber des Kartenservice [posttick.com], im folgenden Betreiber genannt, verkauft ausschließlich Eintrittskarten im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.

3. Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Leistungen, die mit dem Erwerb der Karte geschuldet werden, sind vom Veranstalter zu erbringen, in keinem Fall vom Betreiber.

4. Der Name des Veranstalters ist auf dem Eintrittskartenmaterial vermerkt. Sollten die dort gemachten Angaben für den Kartenerwerber zur Lokalisierung des Veranstalters nicht ausreichend sein, können jederzeit bei dem Betreiber weitere Informationen über denselben eingeholt werden.

5. Beim Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht. Es handelt sich um Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist; das Widerrufsrecht ist insoweit nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit mit dem Vertragsschluss bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

6. Ein Kartenumtausch/-rückgabe etc. ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Betreibers vor.

7. Die Versendung der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Bestellers. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Betreiber.

8. Unverzüglich nach Erhalt der Karten ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl und Preise, Datum, Uhrzeit und Veranstaltung und Veranstaltungsort zu prüfen.

9. Der Betreiber haftet nicht für abgesagte Veranstaltungen. Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden, setzt der Betreiber alles daran, den Kunden rechtzeitig zu benachrichtigen. Dies ist nur bei namentlich bekannten Kunden möglich. Informationen über abgesagte Veranstaltungen können entweder beim Kartenservice der Postticket.com oder beim Veranstalter selbst eingeholt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann nach unserem Ermessen und unserer Entscheidung eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgen. Im Falle einer Rückerstattung des Ticketpreises werden Bearbeitungs- und Versandkosten nicht erstattet.

10. Gelangt ein E-Ticket durch Hacking, Weiterleitung, Ausdruck, Verlust oder auf andere Weise in die Hände Dritter und wird das Ticket vor dem Zutritt des Käufers von einer anderen Person verwendet, sodass dem Käufer der Zutritt zur gebuchten Veranstaltung nicht mehr möglich ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

11. Bei Verlust eines E-Tickets oder physischen Tickets sowie dann, wenn Sie feststellen oder Grund zu der Annahme haben, dass das Ticket in die Hände Dritter gelangt ist oder gelangen könnte, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren. Dadurch können wir das betreffende Ticket, soweit technisch möglich, sperren und ein neues Ticket für Sie ausstellen.

12. Für die Sperrung und/oder Ausstellung eines Ersatztickets können zusätzliche Kosten anfallen.

13. Die personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Die Daten ( z. B. Name, Adresse, Email, Telefonnummer) werden von dem Betreiber in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichem Umfang im automatisiertem Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Betreiber ist berechtigt, diese Daten an von uns mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, sofern dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Solange der Kunden nicht widerspricht, ist der Betreiber darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

14. Erlangt der Erwerber diese AGB's in ausführlicher Form erst nach dem Kartenerwerb (nur bei telefonischem Verkauf möglich) können die erworbenen Karten auch nach dem Kauf zurückgegeben werden, insofern der Erwerber mit den AGB's nicht einverstanden ist und ein zeitlich enger Zusammenhang besteht.

15. Werden die Eintrittskarten auf elektronischem Wege (z.B. per Internet) geordert, trägt der Besteller das damit verbundene Risiko (trojanische Pferde, Viren etc.). Ergänzend gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Kartenservice im Internet.

16. Zusätzlich zu den Geschäftsbedingungen des Betreibers gelten die Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Wesentliche Punkte dieser Geschäftsbedingungen sind im nachfolgenden dargestellt und werden ebenfalls Vertragsbestandteil.

17. Wenn eine Veranstaltung verschoben wird, können die gekauften Karten zurückgegeben werden. In diesem Fall sind die Servicegebühr, die Transaktionsgebühr und die Bearbeitungsgebühr sowie die für die Rückgabe anfallenden Versandkosten vom Käufer zu tragen.

18. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Käufer diese AGB's als verbindlich an. Sollte einer der obigen Punkte unwirksam sein, so tritt die diesen AGB's am nächsten stehende gesetzliche Regelung in Kraft (salvatorische Klausel). Die übrigen Punkte bleiben weiterhin wirksam.

Bestellung und Vertragsschluss

Zustandekommen des Vertrages

Die im Bestellvorgang dargestellten Tickets stellen ein verbindliches Angebot des Betreibers dar, das unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Bestellung steht.

Der Kunde nimmt dieses Angebot mit dem Absenden der kostenpflichtigen Bestellung an. Der Vertrag kommt damit mit dem Absenden der Bestellung zustande.

Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit prüfen und korrigieren.

Unmittelbar nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail. Bei Wahl der E-Ticket-Lieferung werden die Tickets ebenfalls automatisiert per E-Mail bereitgestellt.

Beruht der Vertragsschluss auf einem offensichtlichen Irrtum des Betreibers, insbesondere auf einer offensichtlich fehlerhaften Preisangabe, bleibt das Recht zur Anfechtung nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

Bestellberechtigung

Mit dem Absenden der Bestellung versichert der Kunde, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt geschäftsfähig ist oder mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter handelt.

Der Betreiber kann eine Bestellung stornieren und die betroffenen Tickets sperren, wenn sich herausstellt, dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen und die gesetzlichen Vertreter die Genehmigung des Vertrages verweigern. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (§§ 104 ff. BGB) bleiben unberührt.

Die Altersvorgaben für den Besuch der jeweiligen Veranstaltung bleiben hiervon unberührt; sie ergeben sich aus den Angaben zur Veranstaltung und den Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

Kaufbeschränkungen

Der Betreiber bzw. der Veranstalter kann die Anzahl der Tickets begrenzen, die eine Person, ein Haushalt, eine E-Mail-Adresse, eine Lieferanschrift oder ein Zahlungsmittel für eine Veranstaltung erwerben kann. Eine solche Höchstzahl wird, soweit sie festgelegt wurde, im Bestellvorgang oder in den Informationen zur Veranstaltung ausgewiesen.

Bestellungen, die eine festgelegte Höchstzahl überschreiten oder ersichtlich auf deren Umgehung gerichtet sind — etwa durch die Nutzung mehrerer Accounts, Adressen oder Zahlungsmittel —, kann der Betreiber ganz oder teilweise stornieren. Betroffene Tickets können nach Maßgabe des Abschnitts „Weiterverkauf und Übertragung von Tickets" gesperrt werden.

Der Einsatz automatisierter Verfahren, insbesondere sogenannter Bots, zum Erwerb von Tickets ist untersagt.

Preise, Gebühren, Zahlung und Lieferung

Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Neben dem Ticketpreis können Vorverkaufs-, Service-, Transaktions-, Bearbeitungs- und Versandgebühren anfallen. Diese werden vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen.

Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt. Der Betreiber kann einzelne Zahlungsarten im Einzelfall ausschließen.

Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig, soweit im Bestellvorgang nichts Abweichendes angegeben ist. Bei Rücklastschriften oder fehlgeschlagenen Zahlungen kann der Betreiber die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

Die Lieferung erfolgt je nach Veranstaltung und Auswahl des Kunden als E-Ticket (Bereitstellung zum Download oder Versand per E-Mail), per Post oder zur Abholung. Die verfügbaren Lieferarten und etwaige Fristen werden im Bestellvorgang angezeigt.

Solange der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt ist, besteht kein Anspruch auf Aushändigung oder Bereitstellung der Tickets.

Weiterverkauf und Übertragung von Tickets

Die über posttick.com erworbenen Tickets sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch den Käufer sowie gegebenenfalls für dessen Begleitpersonen bestimmt.

Der Erwerb von Tickets zum Zwecke des gewerblichen, kommerziellen oder gewinnorientierten Weiterverkaufs ist untersagt. Insbesondere ist es nicht gestattet, Tickets mit dem Ziel zu erwerben, diese anschließend weiterzuverkaufen.

Jeglicher Weiterverkauf oder jede Übertragung eines Tickets an eine andere Person bedarf vorab der ausdrücklichen Zustimmung von posttick.com. Ohne eine solche vorherige Genehmigung ist die Weitergabe oder der Weiterverkauf des Tickets nicht gestattet.

Private Weitergabe bei Verhinderung

Kann der ursprüngliche Käufer aus persönlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann posttick.com bzw. der Veranstalter auf vorherige Anfrage eine private Weitergabe oder einen privaten Weiterverkauf des Tickets genehmigen.

Die Genehmigung muss vor dem Angebot, Verkauf oder der Übertragung des Tickets eingeholt werden.

Eine Genehmigung kann insbesondere erteilt werden, wenn:

  1. die Weitergabe ausschließlich aus privaten Gründen erfolgt und nicht bereits beim ursprünglichen Erwerb des Tickets beabsichtigt war;
  2. der Weiterverkauf nicht gewerblich, kommerziell oder mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt;
  3. der verlangte Verkaufspreis den auf dem Ticket ausgewiesenen ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) nicht übersteigt;
  4. keine zusätzlichen Aufschläge, Provisionen, Vermittlungsgebühren oder sonstigen Beträge verlangt werden, die zu einem wirtschaftlichen Gewinn des Verkäufers führen; und
  5. die von posttick.com bzw. dem Veranstalter vorgegebenen Bedingungen für die Übertragung des Tickets eingehalten werden.

Eine nachträgliche Genehmigung eines bereits erfolgten Weiterverkaufs oder einer bereits erfolgten Übertragung kann nicht verlangt werden.

Unzulässiger Weiterverkauf und Sperrung von Tickets

Wird posttick.com bzw. dem Veranstalter bekannt, dass ein über posttick.com erworbenes Ticket ohne die erforderliche vorherige Genehmigung zum Weiterverkauf angeboten, weiterverkauft oder an einen Dritten übertragen wurde, kann das betreffende Ticket, soweit gesetzlich zulässig, unwiderruflich gesperrt bzw. für ungültig erklärt werden.

Dies gilt unabhängig davon, ob das Ticket zum ursprünglichen Ticketpreis, zu einem höheren oder zu einem niedrigeren Preis angeboten oder weiterverkauft wurde. Maßgeblich ist die nicht genehmigte Weitergabe bzw. der nicht genehmigte Weiterverkauf.

Bei einem entsprechend gesperrten oder für ungültig erklärten Ticket kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.

Zwingende gesetzliche Rechte der Verbraucher bleiben hiervon unberührt.

Vertragsstrafe bei unzulässiger Weitergabe

Verstößt der Kunde schuldhaft gegen das Verbot des gewerblichen, kommerziellen oder gewinnorientierten Weiterverkaufs oder gegen die Pflicht, eine Weitergabe vorab genehmigen zu lassen, kann der Betreiber für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe verlangen.

Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Betreiber nach billigem Ermessen festgesetzt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen.

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Tickets und Einlass

Personalisierte Tickets

Bei bestimmten Veranstaltungen werden Tickets auf den Namen des Käufers oder der Besucher ausgestellt (personalisierte Tickets). Ob und in welchem Umfang eine Personalisierung erfolgt, wird im Bestellvorgang ausgewiesen.

Bei personalisierten Tickets kann am Einlass die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangt werden. Stimmen die Angaben auf dem Ticket und dem Ausweis nicht überein, kann der Zutritt verweigert werden; ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.

Der Käufer ist verpflichtet, bei der Personalisierung zutreffende Daten anzugeben. Die Angabe von Daten Dritter ohne deren Einverständnis ist unzulässig.

Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die Identität der Besucher zu überprüfen.

Einlasskontrollen und verspätetes Erscheinen

Der Zutritt zur Veranstaltung setzt die Vorlage eines gültigen Tickets voraus. Der Veranstalter und die von ihm beauftragten Ordnungskräfte sind berechtigt, Tickets sowie mitgeführte Gegenstände zu kontrollieren.

Der Kunde ist gehalten, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu erscheinen und ausreichend Zeit für die Einlasskontrolle einzuplanen. Die Einlasszeiten ergeben sich aus den Angaben zur Veranstaltung.

Bei verspätetem Erscheinen kann der Zutritt aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz des Veranstaltungsablaufs erst zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt, etwa in einer Pause, oder im Einzelfall gar nicht gewährt werden. Ein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.

Wird der Zutritt wegen eines Verstoßes gegen die Hausordnung oder aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen verweigert, besteht ebenfalls kein Erstattungsanspruch.

Absage, Verlegung und Insolvenz des Veranstalters

Für die Durchführung der Veranstaltung ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich. Über Absagen, Verlegungen oder wesentliche Änderungen informiert der Betreiber die ihm namentlich bekannten Kunden, sobald er selbst hiervon Kenntnis erlangt hat.

Wird eine Veranstaltung abgesagt, erfolgt die Erstattung des Ticketpreises nach Maßgabe der Vorgaben des Veranstalters. Der Betreiber wickelt die Erstattung im Namen und für Rechnung des Veranstalters ab, soweit er die vereinnahmten Gelder noch nicht an den Veranstalter weitergeleitet hat und der Veranstalter ihn hierzu anweist.

Vorverkaufs-, Service-, Transaktions-, Bearbeitungs- und Versandgebühren werden, soweit gesetzlich zulässig, nicht erstattet, da sie die bereits erbrachte Vermittlungsleistung abgelten.

Der Betreiber ist nicht Veranstalter. Er haftet insbesondere nicht für die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters. In diesem Fall sind Ansprüche unmittelbar gegen den Veranstalter zu richten.

Kunden sind gehalten, sich vor der Veranstaltung über etwaige Änderungen zu informieren.

Haftung des Betreibers

Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei einer nur leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Betreibers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

Für die Durchführung der Veranstaltung selbst haftet der Betreiber nicht. Insoweit richten sich Ansprüche ausschließlich gegen den Veranstalter.

Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften dieses Staates unberührt.

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Betreibers.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Zwingende gesetzliche Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit, insbesondere die für Verbraucher geltenden Vorschriften, bleiben unberührt.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Betreibers.

Dasselbe gilt, soweit gesetzlich zulässig, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Verbraucherschlichtung

Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

1. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich mit dem Veranstalter und dem rechtmäßigen Karteninhaber zustande.

2. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

3. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den vollen Eintrittspreis bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karten erworben hat, wenn die Vorverkaufsstelle die vereinnahmten Gelder noch nicht an den Veranstalter weitergeleitet hat.

4. Die Verschiebung der Veranstaltung bleibt vorbehalten. Die Rücknahme von Eintrittskarten im Falle einer Verschiebung ist bis zu 2 Wochen ab dem Datum, an dem der Kunde über die Verschiebung der Veranstaltung informiert wurde, zulässig. Erfolgt die Mitteilung weniger als 2 Wochen vor dem endgültigen Veranstaltungstermin, können die Karten nur bis zum Tag vor dem endgültigen Veranstaltungstermin zurückgenommen werden.

5. Untergegangene Karten werden nicht ersetzt.

6. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung (PVV), Verschulden bei Vertragsabschluß (CIC) und unerlaubter Handlung, § 823 BGB, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung wesentlicher Pflichten sind auf das negative Interesse beschränkt.

7. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände vorgenannter Art vorläufig in Besitz zu nehmen. Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

8. Zum Eintritt berechtigt sind nur Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person (im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziff. 3 und 4 JuSchG) besuchen.

9. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen.

10. Die Hausordnung des Veranstalters, ins Besondere die Weisungen der Ordnungskräfte, sind zu beachten. Das Betreten der Bühne bzw. des Bühnenbereiches und eventuell abgesperrter Bereiche ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe von € 500,- fällig, vorbehaltlich weiterer Ansprüche.

11. Bei Veranstaltungen, besonders bei Rock- und Popkonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden.

12. Sollte einer der obigen Punkte unwirksam sein, so tritt die diesen AGB's am nächsten stehende gesetzliche Regelung in Kraft (salvatorische Klausel). Die übrigen Punkte bleiben weiterhin wirksam.

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Zahlungsmethoden:

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